Im Auftrag des KLG informieren wir unsere Mitglieder über die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Rückwirkende Bewilligung der Kurzarbeit

Das Parlament hat vergangene Woche wichtige Änderungen für die Kurzarbeitsentschädigung beschlossen:

  • Aufhebung der Voranmeldefrist per 1. September 2020: Betriebe, welche ab 1. September 2020 aufgrund einer Voranmeldefrist Kurzarbeit nicht ab dem gewünschten Datum erhielten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, können beantragen, dass die Karenzfrist rückwirkend aufgehoben wird.
  • Rückverschieben des Beginns der Bewilligung aufgrund behördlicher Massnahmen: Betriebe, welche von der Schliessung vom 22. Dezember 2020 bzw.18. Januar 2021 betroffen sind und Kurzarbeit ab einem späteren Termin oder noch gar nicht bewilligt erhalten haben, können rückwirkend eine Bewilligung ab 22. Dezember 2020 bzw. 18. Januar 2021 beantragen.
  • Rückwirkende Verlängerung der Bewilligungsdauer: Betriebe, welche ab 1. September 2020 Kurzarbeitsentschädigung bewilligt hatten und es versäumten, die Bewilligung verlängern zu lassen, können neu beantragen, dass die alte Bewilligung auf sechs Monate verlängert wird.

Das Formular für alle rückwirkenden Anträge finden Sie im Anhang oder hier: KAE Formulare COVID-19 (arbeit.swiss)

Achtung: Diese Regelungen gelten nur bis 30. April 2021. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch unbedingt vorher ein.

Luzerner Härtefalllösung: Der Regierungsrat spricht 180 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen

Der Luzerner Regierungsrat hat im vergangenen Januar 40 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen gesprochen. Diese Summe reicht nicht, um alle Unternehmen, die aufgrund der Coronapandemie geschlossen bleiben müssen, zu unterstützen. Darum hat die Gesamtregierung weitere 180 Millionen Franken als gebundene Mittel gesprochen, um die Folgen der Pandemiemassnahmen für die Wirtschaft besser abzufedern. Zudem wurde beschlossen, dass neu auch Unternehmen mit Gründungsdatum bis 1. Oktober 2020 einen Antrag auf Härtefallunterstützung einreichen können. Das entsprechende Formular wird angepasst. Bisher hatte der 1. März 2020 als Stichtag gegolten.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 23. März 2021

Informationsveranstaltung zu den Massentests für Unternehmen

Bund und Kantone sind bestrebt, auch in den Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermehrt zu testen. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz organisiert deshalb in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kantone sowie weiteren Wirtschaftsverbänden für jeden Zentralschweizer Kanton eine halbstündige digitale Informationsveranstaltung zum Stand der Testkonzepte. Die Veranstaltung findet via Zoom statt und ist kostenlos. Registrieren kann man sich über den untenstehenden Link für die digitale Veranstaltung im Kanton Luzern.

Wann: Dienstag, 30. März 2021, 13.30-14.00 Uhr

Wer: David Dürr (Leiter Dienststelle Gesundheit und Sport)

Registrierungslink

Kanton mit neuem Angebot betreffend Härtefallmassnahmen: Online-Veranstaltungen (Webinare)

Ab dieser Woche bietet der Kanton Luzern Online-Informationsveranstaltungen (sog. Webinare) an. Dort erhalten Interessierte Informationen zu den Härtefallmassnahmen und hilfreiche Hinweise zum Verfahren. Zudem besteht die die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Webinare finden an folgenden Terminen statt:

Mittwoch, 24. März, 15.30 Uhr

Freitag, 26. März, 13.00 Uhr

Donnerstag, 1. April, 15.30 Uh

Informationen zu den Webinaren

Keine Luga? Dafür ein digitaler Frühlingsmarktplatz!

Die Luga ist ein wichtiger Marktplatz für die Zentralschweiz. Bereits zum zweiten Mal musste die beliebte Frühlingsmesse aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Luga will die Luzerner Unternehmens nun mit einer Alternative unterstützen, damit Sie trotzdem neue Kunden finden und Ihre Produkte sowie Dienstleistungen verkaufen können. Dazu wird die Bekanntheit und Mobilisierungskraft der Luga  genutzt und vom 30. April bis 9. Mai 2021 der digitale Frühlingsmarktplatz organisiert.

Informationen und Anmeldung digitaler Frühlingsplatz