Infolge der Corona-Krise ist ein für den Kanton Luzern geradezu historischer Meilenstein eher etwas in den Hintergrund gerückt: Das Inkrafttreten des revidierten Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) per 1. Mai 2020.

Was ist neu erlaubt?

Seit anfangs Mai ist es den Luzerner bzw. Eschenbacher Detaillisten / Verkaufsläden gestattet, Ihre Öffnungszeiten wie folgt zu erweitern:

  1. Montag bis Freitag bis 19:00 Uhr

  2. Samstag bis 17:00 Uhr

  3. Freitagabend bis 21:00 Uhr * 

* Der Abendeinkauf am Freitag wurde durch den Gemeinderat auf Antrag von Gwärb Eschenbach bewilligt.

Einheitlich? Leider schlicht nicht möglich / sinnvoll

Natürlich wäre für die Kunden bequemer und einfacher, wenn alle Firmen zu den gleichen Zeiten geöffnet wären. Doch selbstverständlich muss es den Unternehmungen vorbehalten bleiben, Ihre Öffnungszeiten an die neuen Möglichkeiten anzupassen. Denn ob eine Erweiterung überhaupt wirtschaftlich Sinn macht und / oder möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab (nicht zuletzt auch von den Wünschen / vom Einkaufsverhalten der Hauptzielgruppe oder von den personellen Möglichkeiten). Es wird deshalb auch in Eschenbach keine standardisierten Öffnungszeiten geben. Einzig der Freitag als “Abendeinkaufstag” gilt gemeindeweit.

Behalten Sie die Übersicht dank unserer Öffnungszeiten-Checkliste

Damit Sie sich eine Übersicht verschaffen können und stets im Blick haben, wann Sie in welchem Geschäft einkaufen können, hat Gwärb Eschenbach für Sei eine zentrale Liste der aktuell gültigen Öffnungszeiten der Eschenbacher Detaillisten, Verkaufsläden und Gastro-Betriebe zusammengestellt.

Sie finden diese Liste im Pöstli sowie (immer aktualisiert) auf https://oeffnungszeiten.gwaerbeschenbach.ch.

Endlich ein Schritt nach vorn? Sie können noch immer mitentscheiden

Der Kanton Luzern gehört zu den allerletzten Kantonen, die ihren Unternehmungen nun endlich auch die Möglichkeit einräumen, ihre Öffnungszeiten dem Einkaufsverhalten ihrer Kundschaft anpassen zu können.

Schlussendlich wird jedoch der Markt regeln, ob die erweiterten Öffnungszeiten tatsächlich (überall) einem Bedürfnis entsprechen. Nutzen Sie deshalb jetzt die neuen Möglichkeiten und geben Sie damit Ihr entscheidendes Votum für die neuen Öffnungszeiten (bzw. mit der Nichtnutzung halt dagegen) ab.